Marie
Juchacz, Frauensekretärin im Parteivorstand der SPD (1917) und spätere
Reichstagsabgeordnete, war maßgeblich an der Gründung der AWO
beteiligt, die ein Hauptausschuss der Partei war. Ziel war es, die
Arbeiterangelegenheiten besser in der Gesetzgebung zu berücksichtigen
und zur Verwirklichung eines sozialen Rechtsstaates beizutragen.
Leitbild
der AWO war die Schaffung eines sozialen Rechtsstaates, in dem der
Hilfsbedürftige einen Rechtsanspruch auf staatliche Hilfe hat. Von den
örtlichen Ausschüssen der AWO wurden auch caritative Aufgaben
übernommen, u.a. Volksküchen, Waisenhäuser ...
Das vorbildliche Reichsjugendwohlfahrtsgesetz wurde erst vor 5 Jahren reformiert und vom Kinder- und Jugendhilfegesetz abgelöst.
Das
Reichsfürsorge- und Wohlfahrtspflegegesetz wurde 1961 durch das
Bundessozialhilfegesetz an die heutigen gesellschaftlichen Bedingungen
angepasst Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesen ist heute noch in Kraft.
Nach
der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten betreuten Marie
Juchacz und Mitglieder des Hauptausschusses Flüchtlinge und ihre
Familien aus dem freien Saarland, dann aus Marseille und den USA.
Bei
Kriegsende wurden von den Alliierten alle Vereine aufgelöst. Als
Gymnasial-lehrer Franz Josef Strauß zum Regierungsrat und Leiter des
Bayerischen Landes-jugendamtes berufen wurde, ermöglichte er Hans
Weinberger neben der Caritas und Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt als
freien unabhängigen Wohlfahrtsverband zu organisieren und aufzubauen.
Erst Jahre später entstand nach bayerischen Vorbild in den drei Westzonen die Arbeiterwohlfahrt.
Die AWO ist ihrem Leitbild treu geblieben: ... ist bestimmt von einer ganzheitlichen Sichtweise, die Einzelne und
Familien nicht ausschließlich in ihrer persönlichen und privaten
Existenz sieht, sondern in ihren sozialen Beziehungen und innerhalb
bestehender gesellschaftlicher Rahmenbedingungen."
(Auszug aus dem Grundsatzprogramm der AWO)